...Seit 1999 sind wir als eines der ersten Unternehmen im Rheinland aktiv im Transport belasteter Abfälle und Stoffe. Mit Know-How, Erfahrung und der entsprechenden Beförderungserlaubnis nach §54 KrWG, damals hies sie noch Transportgenehmigung, sorgen wir für den sicheren Transport zu Wiederaufbereitungs- oder Bodenbehandlungsanlagen und Deponien.
Wir verfügen zusätzlich über die Erlaubs NIWO und transportieren auf Wunsch auch Abfälle und Stoffe in die Niederlande.
Wie war das nochmal mit dem *Sternchen*? Kein Kompromiss beim Transport von gefährlichen Abfällen und Stoffen deren Abfallschlüssel ein Sternchen hat - Das dürfen nur Profis!
Weil nur Profis wissen wie das geht, die nötigen Genehmigungen und Versicherung haben, Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und die nötige Sicherheitsausstattung für
Mitarbeiter und Fahrzeug vorhalten.
Mit unserer Beförderungserlaubnis nach §54 KrWG zum Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen haben
wir keine Beschränkung und Ihr Bauvorhaben läuft wie gewünscht.
Aber wie erkennt man ein schwarzes Schaf? Wenn es Ihnen nur das Formular zur Anzeigepflicht gemäß §53 KrWG vorlegt. Dieses gilt nur den Transport von kleinen Jahresmengen und damit ist immer die Jahresmenge des Transporteurs gemeint und nicht das Transportvolumen Ihres Bauvorhabens…
Entsorgungsnachweise und Begleitscheine in Papierform gibt es nicht mehr! Der gesamte Belegverkehr bei der Verbringung von Abfällen und belasteten Stoffen wird papierlos abgewickelt. Gemeint ist das elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) das durch die ZKS Abfall bundesweit koordiniert wird. Wer dort nicht registriert ist, kann und darf keine Abfälle oder belastete Stoffe transportieren.
Damit das reibungslos klappt halten wir Hardware und Software ausfallsicher vor. Unser Personal ist geübt und wird regelmäßig geschult um fit im elektronischen Abfallnachweisverfahren zu sein.
Sie finden uns im Verzeichnis unter unserer Beförderer-Nr: E362T0043
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar:
+49 2271 677001
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