Seit 1999 sind wir Pionier im Rheinland für den sicheren Transport zu Deponien und Aufbereitungsanlagen. Unsere Kompetenz nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • Vollständige Erlaubnis (§54 KrWG): Im Gegensatz zur einfachen Anzeige (§53) unterliegen wir keinen Mengenbeschränkungen. Ihr Projekt läuft sicher weiter, egal wie groß das Volumen ist.

  • Spezialisten für „Sternchen-Abfälle“: Wir haben die Ausbildung, die Ausrüstung und die Versicherung für gefährliche Abfälle.

  • Digitales Nachweisverfahren (eANV): Wir sind bei der ZKS Abfall registriert und wickeln alle Nachweise papierlos und rechtssicher für Sie ab.

Sie finden uns im Verzeichnis unter unserer Beförderer-Nr: E362T0043